Zulassungsbedingungen

Du hast Dich entschieden und weiß ganz genau, welchen Studiengang Du wo machen möchtest. Super! Dann geht es jetzt zur Einschreibung und Zulassung. Dabei tauchen ganze viele neue Begriffe auf mit denen Du dich auseinander setzten musst. Aber keine Angst – wir erklären Dir kurz was dahinter steckt.

Numerus Clausus = Diese Zahl gibt an, welche Abiturdurchschnittsnote Du für einen Studiengang benötigst oder wie viele Wartesemester erforderlich sind. Viele Studiengänge haben einen NC (Numerus Clausus), weil es mehr Bewerberinnen und Bewerber als Studienplätze gibt.

Zahlreiche Hochschulen haben ihre eigenen Zulassungsbeschränkungen für stark nachgefragte Studienfächer. Auf den jeweiligen Internetseiten der Unis und Hochschulen erfährst Du welche Voraussetzungen Du mitbringen musst.

Die Bewerbung und Vergabe der Studienplätze für die Bereiche Medizin, Tiermedizin, Pharmazie und Zahnmedizin erfolgt über eine zentrale Vergabestelle. Über das Serviceportal Hochschulstart muss man sich direkt für diese gewünschten Studiengänge bewerben.

Zulassungsfreie Studiengänge = Es gibt auch Fächer, die zulassungsfrei sind. Das bedeutet, dass du dafür keinen bestimmten Notendurchschnitt benötigst, sondern dich einfach bewerben und einschreiben kannst.

Wartesemester = Wenn du nicht direkt zugelassen wirst weil es zu viele Bewerber gibt, kommst du auf eine Art Warteliste. Die Wartezeit, bis Du Deinen Wunschstudienplatz bekommst, wird Dir halbjährlich, also Semesterweise angerechnet.