Mutterschaftsgeld
Für wen? schwangere Frauen, die in den Mutterschutz gehen (sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt)
Was? finanziellen Ausgleich für das fehlende Gehalt (während des Mutterschutzes erhalten die Schwangeren kein Gehalt, dafür aber das Mutterschaftsgeld)
Wie viel? Gesetzlich-Versicherte erhalten 13 Euro pro Tag von der Krankenkasse und den Rest stockt der Arbeitgeber auf (Arbeitgeberzuschuss), Privat-Versicherte 210 Euro vom Bundesversicherungsamt und Minijobber 210 Euro (Stand: September 2023)
Wo beantragen? bei der jeweiligen Krankenkasse oder beim Bundesversicherungsamt
Weitere Informationen: https://www.bundesversicherungsamt.de/mutterschaftsgeld.html